27.07.09 r_hir
Phasenkongruente Gewinnausschüttung

Der Gewinn einer Untergesellschaft wird bei der Obergesellschaft in der gleichen Rechnungsperiode vereinnahmt.
Dabei benötigt das Mutterunternehmen die Merheit der Stimmrechte um einen Ausschüttungsbeschluss herbei zu führen. Auch muss vor dem Abschlussstichtag ein dokumentierter Beschluss über die Ausschüttung eines bestimmten Betrages vorliegen.
Die börsenotierte Immofinanz AG muss, wie das Unternehmen in einer Aussendung am Freitag 24.7. mitteilte, das Ergebnis für das Jahr 2007/2008 nach unten korrigieren. Grund dafür ist eine verbuchte Gewinnausschüttung des in der Immobilien Anlagen GmbH zusammengefaßten Österreich-Portfolio in der Höhe von 269,6 Mio. Euro, der aufgrund mangelnder Liquidität unterbleibt.
Grundlage der erwarteten Dividendenzahlung war der Verkauf des Österreich-Portfolios an die Immofinanz-Tocher Immoeast AG im März 2008. Die erwähnte Dividende wurde dabei von den 1,5 Mrd Euro Kaufpreis abgezogen, und als sogenannte phasenkongruente Gewinnausschüttung verbucht. Da die nötigen Geldmittel bei der Immoaustria allerdings schon im Herbst des vergangenen Jahres nicht mehr vorhanden waren, ist diese Dividende nie geflossen.
Die Immofinanz berichtigt also ihre Bilanz, und aus einem Gewinn in der Höhe von ca. 198 Mio. Euro wird ein Verlust von 71 Millionen. Dementsprechend ist auch der Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 23.September 2008 (unter dem damaligen Immofinanz-Vorstand Karl Petrikovics wurde eine höchst umstrittene Dividendenausschüttung beschlossen) hinfällig. Der aktuelle Vorstand um Eduard Zehetner versuchte eben diesen Beschluss ohnehin seit letztem Herbst vor dem Handesgericht Wien zu bekämpfen.
Laut Aussagen des Vorstands am vergangenen Freitag bleibt der Konzernabschluss der Immofinanz Gruppe zum 30.4.2008 von der Berichtigung unberührt, auch Konzerngewinn und Eigenkapital ändern sich nicht.