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Änderungen beim Liegenschaftskauf in Serbien

Dr. Michael Lagler

Die Autoren

Michael Lagler und Ana Stankovic sind Anwälte der Kanzlei Schönherr Rechtsanwälte.





Mit dem neuen Bauplanungsgesetz ("Amtsblatt der RS" Nr. 72/09.81/09), das Anfang September 2009 in Kraft trat, wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen des serbischen Liegenschaftsrechts reformiert.


Öffentliches Eigentum an Bauland, welches die Republik Serbien in territorialer Autonomie und lokaler Selbstverwaltung inne hat, kann nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen auch veräußert oder vermietet werden. Somit können nun auch Private Eigentum an städtischem Bauland erwerben. Vor Inkrafttreten des Gesetzes war es Privaten lediglich möglich, Nutzungsrechte am städtischen Bauland zu erlangen.

 

Weiters können Private ein bestehendes Nutzungsrecht in ein Eigentumsrecht umwandeln und die Liegenschaft weiterveräußern. Durch diese (vereinfachte) Veräußerungsmöglichkeit von städtischem Bauland ist mit einer Erhöhung von Liegenschaftsangeboten am serbischen Immobilienmarkt zu rechnen.


Eine zusätzliche Neuerung ist, dass sowohl die Lokationsgenehmigung (entspricht dem früheren Auszug aus dem Städtebauplan) als auch die Baugenehmigung übertragbar sind. Investoren können folglich Liegenschaften, mit bereits bewilligten und begonnenen Projekten erwerben und weiterentwickeln.


Es wurde darüber hinaus, die Möglichkeit geschaffen, Gebäude, für die keine Baugenehmigung oder Benützungsbewilligung besteht, legalisieren und in das Grundbuch eintragen zu lassen. Dies ist ein weiterer Schritt für die Erhöhung der Rechtssicherheit am serbischen Immobilienmarkt.

 

 

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