Seit 01.01.2010 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (R22 Kältemittel). Diese verbietet die Produktion, das Inverkehrbringen sowie die Verwendung des Kühlmittels R22 in sämtlichen Klimaanlagen. Augenblicklich davon betroffen sind sämtliche Neuanlagen - bei bestehenden Anlagen dürfen aufgearbeitete bzw. recycelte Stoffe noch bis Ende des Jahres 2014 verwendet werden. Bei der bevorstehenden Umrüstung helfen die Profis von Alphatec.
Umrüstung vor dem 1.1.2015
Alle Anlagen die noch mit dem Kältemittel R22 betrieben werden, müssen bis zu diesem Datum umgerüstet werden. Alphatec bietet gemeinsam mit Partner Sanyo diese Umrüstung kostengünstig und vor allem markenunabhängig an. So können Firmen ihr Split- oder VRF-System (sofern in einwandfreiem Zustand, d.h. dichte Leitungen, keine Verunreinigungen) budgetschonend auf den Stand der gültigen Verordnung bringen.
Diese sieht außerdem vor, dass ortsfeste Anlagen und Systeme,
- die eine Füllmenge von 3 kg oder mehr enthalten, mindestens alle 12 Monate auf Undichtigkeiten überprüft werden.
- die eine Füllmenge von 30 kg oder mehr enthalten, mind. alle 6 Monate auf Undichtigkeiten überprüft werden.
- die eine Füllmenge von 300 kg oder mehr enthalten, mind. alle 3 Monate auf Undichtigkeiten überprüft werden.
- und dass alle entdeckten Undichtigkeiten so rasch wie möglich (spätestens 14 Tage) repariert werden.
Die Firma Alphatec steht Ihnen bei der Umrüstung selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite - machen Sie sich am besten gleich einen Termin aus.